AGB - Allgemeine Geschäftsbedingungen

Information gemäß E-Commerce Gesetz und Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Hotellerie (ABGH 2006)
Bitte lesen Sie die AGB unseres Gästehauses sorgfältig durch! Für Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

  • Impressumspflicht
    Das Gäste- und Appartmenthaus Lackner mit Anschrift in 9863 Rennweg am Katschberg Nr. 74 ist Mitglied im Österreichischen Verband der Privatzimmervermieter und Mitglied des Fremdenverkehrsvereines Rennweg/Katschberg.
    Für den Inhalt und die Angaben verantwortlich: Dr. Adolf Lackner jun.; 9863 Rennweg am Katschberg: mailto: info@haus-lackner.com
    Vermieter: Adolf und Maria Lackner.
    Es wird darauf hingewiesen, dass sämtliche Angaben auf der Website URL www.haus-lackner.com von kurzfristigen Änderungen betroffen sein können, deren Publikation auf der URL sich verzögern kann. Daher sind alle Angaben ohne Gewähr.
    Irrtümer und Druck-/Publikationsfehler vorbehalten.
  • Zimmer/Appartements
    Die Zimmer entsprechen einem modernen Ausstattungsstandard und verfügen über Dusche und WC sowie Warm- und Kaltfließwasser, Balkon etc.
    Die Zimmer und Schlafräume der Appartements sind grundsätzlich als Nichtraucher-Zimmer geführt.
    Bei Übergabe des Appartements erfolgt in sauber gereinigten Zustand. Bettwäsche und Handtücher sind selbstverständlich vorhanden. Die Rückgabe des Appartements sollte nach Möglichkeit in gereinigtem Zustand erfolgen. Auf Wunsch wird die Endreinigung gegen eine geringe Gebühr vom Vermieter übernommen.
  • Services
    Auf Wunsch bieten wir Ihnen einen Zimmer- und Appartementservice. Dieser umfasst das Frühstück sowie Getränke und kleine Mahlzeiten. Für Zusatzleistungen gelten die angeführten Kostenbeiträge.
  • Vertragsabschluss / Anzahlung (§ 3 AGBH)
    • 3.1. Der Beherbergungsvertrag kommt durch die Annahme der Bestellung des Vertragspartners durch den Beherberger zustande. Elektronische Erklärungen gelten als zugegangen, wenn die Partei, für die sie bestimmt sind, diese unter gewöhnlichen Umständen abrufen kann, und der Zugang zu den bekannt gegebenen Geschäftszeiten des Beherbergs erfolgt.
    • 3.2. Der Beherberger ist ber3echtigt, den Beherbergungsvertrag unter der Bedingung abzuschließen, dass der Vertragspartner eine Anzahlung leistet. In diesem FAll ist der Beherberger verpflichtet, vor der Annahme der schrifltichen oder mündlichen Bestellung des Vertragspartners, den Vertragspartner auf die geforderte Anzahlung hinzuweisen. Erklärt sich der Vertragspartner mit der Anzahlung (schriftlich oder mündlich) einverstanden, kommt der Beherbergungsvertrag mit Zugang der Einverständniserklärung über die Bezahlung der Anzahlung des Vertragspartners beim Beherberger zustande. Die Geschäftsbedinungen des Gästehauses Lackner sehen die verpflichtende Leistung einer Anzahlung im Voraus vor.
    • 3.3. Der Vertragspartner ist verpflichtet, die Anzahlung spätestens 30 Tage vor der Beherbergung zu bezahlen. Sollte die Buchung/Reservierung der Unterkunft kurzfristig erfolgen, d.h. innerhalb von 30 Tagen bis zum Reiseantritt, ist die Anzahlung bis spätestens 7 Tage (einlangend) vor der Beherbergung zu bezahlen. Die Kosten für die Geldtransaktion (Überweisung) ist vom Gast (Vertragspartner) zu übernehmen. Die Anzahlung ist auf das unten stehende Geschäftskonto mittels BIC/IBAN zu leisten.
    • 3.4. Die Anzahlung ist eine Teilzahlung auf das vereinbarte Entgelt.
  • Reservierung/Buchung
    Buchungen/Reservierungen) können schriftlich per Post, per Fax oder über Email erfolgen. Mündliche Zusagen über Reservierungen gelten nur im Falle einer geleisteten Anzahlung in Höhe von 50 % des gesamten Arrangementpreises.
    Stornogebühren richten sich nach den internationalen Hotellerie- und Gastronomierichtlinien gemäß § 5 der österreichischen Geschäftsbedingungen für die Hotellerie.
  • Rücktritt vom Beherbergungsvertrag - Stornogebühr (§ 5 AGBH)
    Rücktritt durch den Beherberger (Gästehaus Lackner)
    • 5.1. Sieht der Beherbergungsbetrag eine Anzahlung vor (diese wird für Beherbergungen im Gästehaus Lackner eingehoben) und wurde die Anzahlung vom Vertragspartner nicht fristgerecht geleistet, kann der Beherberger ohne Nachfrist vom Beherbergungsvertrag zurücktreten.
    • 5.2. Falls der Gast bis 18 Uhr des vereinbarten Ankunftstages nicht erscheint, besteht keine Beherbergungspflciht, es sei denn, dass ein späterer Ankunftszeitpunkt vereinbart bzw. mitgeteilt wurde.
    • 5.3. Hat der Vertragspartner eine Anzahlung (siehe § 3.3.) geleistet, so bleiben dageegen die Räumnlichkeiten bis spätestens 12 Uhr des dem vereinbarten Ankunftstages folgenden Tag reserviert. Bei Vorauszahlung von mehr als vier Tagen, endet die Beherbergungspflciht ab 18 Uhr des vierten Tages, wobei der Ankunftstag als erster Tag gerechnet wird, es sei denn, der Gast gibt einen späteren Ankunftstag bekannt.
    • 5.4. Bis spätestens 3 Monate vor dem vereinbarten Ankunftstag des Vertragspartners kann der Beherberungsvertrag durch den Beherberger, aus sachlich gerechtfertigten Gründen, es sei denn, es wurde etwas anderes vereinbart, durch einseitige Erklärung aufgelöst werden.
  • Rücktritt durch den Vertragspartner (Gast) - Stornogebühr (§ 5 AGBH)
    • 5.5. Bis spätestens 3 Moante vor dem vereinbarten Ankunftstag des Gastes kann der Beherbergungsvertrag ohne Entrichtung einer Stornogebühr durch einseitige Erklärung durch den Vertragspartner aufgelöst werden.
    • 5.6. Außerhalb des im § 5.5. genannten Zeitraums ist ein Rücktritt durch einseitige Erklärung des Vertragspartners nur unte rEntrichtung folgender Stornogebühren möglich.
    • bis 1 Monat vor dem Ankunftstag 40 % vom gesamten Arrangementpreis;
    • bis 1 Woche vor dem Ankunftstag 70 % vom gesamten Arrangementpreis;
    • in der letzten Woche vor dem Ankunftstag 90 % vom gesamten Arrangementpreis.
  • Behinderungen der Anreise
    • 5.7. Kann der Vertragspartner (Gast) am Tag der Anreise nicht im Beherbergungsbetrieb erscheinen, weil durch unvorhersehbare außergewöhnliche Umstände (zB extremer Schneefall, Hochwasser, Krankenhausaufenthalt eines Kindes oder Elternteiles, Todesfall im engen Kreis der Familie etc.) sämtliche Anreisemöglichkeiten unmöglich sind, ist der Vertragspartner nicht verpflichtet, das vereinbarte Entgelt für die Tage der Anreise zu bezahlen.
    • 5.8. Die Entgeltzahlungspflicht für den gebuchten Aufenthalt lebt ab Anreisemöglichkeit wieder auf, wenn die Anreise innerhalb von drei Tagen wieder möglich wird.
      Im Falle eines Aufenthalts von weniger als 7 Tagen (1 Woche), sind in den oben angeführten Verhinderungsfällen jedenfalls 50 % des gesamten Arrangementpreises als Stornogebühr zu leisten.
  • Preise/Angebote
    Die in der Website angeführten Preise gelten stets für die aktuelle Sommer- bzw. Wintersaison. Spezialangebote werden stets aktualisiert. Die vergünstigten Spezialangebote können ausnahmslos im Voraus gebucht werden. Diese Angebote gelten nur, solange die entsprechenden Unterkünfte verfügbar sind. Alle angegebenen Preise enthalten Ortstaxe sowie sämtliche gesetzlichen Steuern und Abgaben.
    Überbelegungen zur empfohlenen Belegung eines Doppelzimmers oder Appartements sind nur in Absprache mit dem Vermieter möglich und werden gesondert verrechnet. Der Kunde ist verpflichtet bereits zum Zeitpunkt der Buchung die exakte Perosnenzahl des gebuchten Aufenthalts anzugeben.
  • Veranstaltungen/Leistungen
    Die in den Angeboten/Packages angebotenen kostenlosen Leistungen werden ab einer Teilnehmeranzahl von mindestens 4 Personen gratis durchgeführt. In bestimmten Fällen können bestimtme Veranstaltungen nicht durchgeführt werden (Schlechtwetter, höhere Gewalt, Verhinderung etc.)
  • Inkasso/Bezahlung
    Die Bezahlung der Anzahlung kann postalisch oder per Post- bzw. Banküberweisung erfolgen (Bankverbindung:
    (Raiffeisenbank Liesertal; Konto-Name Haus Lackner / Lackner Adolf u. Maria;
     
    BIC: RZKTAT2K464 / IBAN AT253946400000003053).
    Die Bezahlung der Unterkunft erfolgt grundsätzlich am Ende des Aufenthalts in bar. Für Kreditkarten- oder Maestro-Card-Besitzer besteht die Möglichkeit zur Geldbehebung beim Kreditinstitut vor Ort.