AGB
- Allgemeine Geschäftsbedingungen
Information
gemäß E-Commerce Gesetz und Allgemeine Geschäftsbedingungen für die
Hotellerie (ABGH 2006)
Bitte lesen Sie die AGB unseres Gästehauses sorgfältig durch! Für Fragen
stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
- Impressumspflicht
Das Gäste- und
Appartmenthaus Lackner mit Anschrift in 9863 Rennweg am Katschberg Nr.
74 ist Mitglied im Österreichischen Verband der Privatzimmervermieter
und Mitglied des Fremdenverkehrsvereines Rennweg/Katschberg.
Für den Inhalt und die Angaben verantwortlich: Dr. Adolf Lackner jun.;
9863 Rennweg am Katschberg: mailto: info@haus-lackner.com
Vermieter: Adolf und Maria Lackner.
Es wird darauf hingewiesen, dass sämtliche Angaben auf der Website URL
www.haus-lackner.com von kurzfristigen Änderungen betroffen sein können,
deren Publikation auf der URL sich verzögern kann. Daher sind alle
Angaben ohne Gewähr.
Irrtümer und Druck-/Publikationsfehler vorbehalten.
- Zimmer/Appartements
Die Zimmer
entsprechen einem modernen Ausstattungsstandard und verfügen über Dusche
und WC sowie Warm- und Kaltfließwasser, Balkon etc.
Die Zimmer und Schlafräume der Appartements sind grundsätzlich als
Nichtraucher-Zimmer geführt.
Bei Übergabe des Appartements erfolgt in sauber gereinigten Zustand.
Bettwäsche und Handtücher sind selbstverständlich vorhanden. Die
Rückgabe des Appartements sollte nach Möglichkeit in gereinigtem Zustand
erfolgen. Auf Wunsch wird die Endreinigung gegen eine geringe Gebühr vom
Vermieter übernommen.
- Services
Auf Wunsch
bieten wir Ihnen einen Zimmer- und Appartementservice. Dieser umfasst
das Frühstück sowie Getränke und kleine Mahlzeiten. Für Zusatzleistungen
gelten die angeführten Kostenbeiträge.
- Vertragsabschluss / Anzahlung (§ 3 AGBH)
- 3.1. Der Beherbergungsvertrag kommt
durch die Annahme der Bestellung des Vertragspartners durch den
Beherberger zustande. Elektronische Erklärungen gelten als zugegangen,
wenn die Partei, für die sie bestimmt sind, diese unter gewöhnlichen
Umständen abrufen kann, und der Zugang zu den bekannt gegebenen Geschäftszeiten
des Beherbergs erfolgt.
- 3.2. Der Beherberger ist ber3echtigt,
den Beherbergungsvertrag unter der Bedingung abzuschließen, dass der
Vertragspartner eine Anzahlung leistet. In diesem FAll ist der
Beherberger verpflichtet, vor der Annahme der schrifltichen oder
mündlichen Bestellung des Vertragspartners, den Vertragspartner auf die
geforderte Anzahlung hinzuweisen. Erklärt sich der Vertragspartner mit
der Anzahlung (schriftlich oder mündlich) einverstanden, kommt der
Beherbergungsvertrag mit Zugang der Einverständniserklärung über die
Bezahlung der Anzahlung des Vertragspartners beim Beherberger zustande.
Die Geschäftsbedinungen des Gästehauses Lackner sehen die
verpflichtende Leistung einer Anzahlung im Voraus vor.
- 3.3. Der Vertragspartner ist verpflichtet,
die Anzahlung spätestens 30 Tage vor der Beherbergung zu bezahlen.
Sollte die Buchung/Reservierung der Unterkunft kurzfristig erfolgen,
d.h. innerhalb von 30 Tagen bis zum Reiseantritt, ist die Anzahlung bis
spätestens 7 Tage (einlangend) vor der Beherbergung zu bezahlen. Die
Kosten für die Geldtransaktion (Überweisung) ist vom Gast
(Vertragspartner) zu übernehmen. Die Anzahlung ist auf das unten
stehende Geschäftskonto mittels BIC/IBAN zu leisten.
- 3.4. Die Anzahlung ist eine
Teilzahlung auf das vereinbarte Entgelt.
- Reservierung/Buchung
Buchungen/Reservierungen)
können schriftlich per Post, per Fax oder über Email erfolgen. Mündliche
Zusagen über Reservierungen gelten nur im Falle einer geleisteten
Anzahlung in Höhe von 50 % des gesamten Arrangementpreises.
Stornogebühren richten sich nach den internationalen Hotellerie- und
Gastronomierichtlinien gemäß § 5 der österreichischen
Geschäftsbedingungen für die Hotellerie.
- Rücktritt vom Beherbergungsvertrag - Stornogebühr (§
5 AGBH)
Rücktritt durch den Beherberger (Gästehaus Lackner)
- 5.1. Sieht der Beherbergungsbetrag
eine Anzahlung vor (diese wird für Beherbergungen im Gästehaus Lackner
eingehoben) und wurde die Anzahlung vom Vertragspartner nicht
fristgerecht geleistet, kann der Beherberger ohne Nachfrist vom
Beherbergungsvertrag zurücktreten.
- 5.2. Falls der Gast bis 18 Uhr des
vereinbarten Ankunftstages nicht erscheint, besteht keine
Beherbergungspflciht, es sei denn, dass ein späterer Ankunftszeitpunkt
vereinbart bzw. mitgeteilt wurde.
- 5.3. Hat der Vertragspartner eine
Anzahlung (siehe § 3.3.) geleistet, so bleiben dageegen die
Räumnlichkeiten bis spätestens 12 Uhr des dem vereinbarten
Ankunftstages folgenden Tag reserviert. Bei Vorauszahlung von mehr als
vier Tagen, endet die Beherbergungspflciht ab 18 Uhr des vierten Tages,
wobei der Ankunftstag als erster Tag gerechnet wird, es sei denn, der
Gast gibt einen späteren Ankunftstag bekannt.
- 5.4. Bis spätestens 3 Monate vor dem
vereinbarten Ankunftstag des Vertragspartners kann der
Beherberungsvertrag durch den Beherberger, aus sachlich
gerechtfertigten Gründen, es sei denn, es wurde etwas anderes
vereinbart, durch einseitige Erklärung aufgelöst werden.
- Rücktritt durch den Vertragspartner (Gast) -
Stornogebühr (§ 5 AGBH)
- 5.5. Bis spätestens 3 Moante vor dem
vereinbarten Ankunftstag des Gastes kann der Beherbergungsvertrag ohne
Entrichtung einer Stornogebühr durch einseitige Erklärung durch den
Vertragspartner aufgelöst werden.
- 5.6. Außerhalb des im § 5.5. genannten
Zeitraums ist ein Rücktritt durch einseitige Erklärung des
Vertragspartners nur unte rEntrichtung folgender Stornogebühren
möglich.
- bis 1 Monat vor dem Ankunftstag 40 %
vom gesamten Arrangementpreis;
- bis 1 Woche vor dem Ankunftstag 70 %
vom gesamten Arrangementpreis;
- in der letzten Woche vor dem
Ankunftstag 90 % vom gesamten Arrangementpreis.
- Behinderungen der Anreise
- 5.7. Kann der Vertragspartner (Gast)
am Tag der Anreise nicht im Beherbergungsbetrieb erscheinen, weil durch
unvorhersehbare außergewöhnliche Umstände (zB extremer Schneefall,
Hochwasser, Krankenhausaufenthalt eines Kindes oder Elternteiles,
Todesfall im engen Kreis der Familie etc.) sämtliche
Anreisemöglichkeiten unmöglich sind, ist der Vertragspartner nicht
verpflichtet, das vereinbarte Entgelt für die Tage der Anreise zu bezahlen.
- 5.8. Die Entgeltzahlungspflicht für
den gebuchten Aufenthalt lebt ab Anreisemöglichkeit wieder auf, wenn
die Anreise innerhalb von drei Tagen wieder möglich wird.
Im
Falle eines Aufenthalts von weniger als 7 Tagen (1 Woche), sind in den
oben angeführten Verhinderungsfällen jedenfalls 50 % des gesamten
Arrangementpreises als Stornogebühr zu leisten.
- Preise/Angebote
Die in der
Website angeführten Preise gelten stets für die aktuelle Sommer- bzw.
Wintersaison. Spezialangebote werden stets aktualisiert. Die
vergünstigten Spezialangebote können ausnahmslos im Voraus gebucht
werden. Diese Angebote gelten nur, solange die entsprechenden
Unterkünfte verfügbar sind. Alle angegebenen Preise enthalten Ortstaxe
sowie sämtliche gesetzlichen Steuern und Abgaben.
Überbelegungen zur empfohlenen Belegung eines Doppelzimmers oder
Appartements sind nur in Absprache mit dem Vermieter möglich und werden
gesondert verrechnet. Der Kunde ist verpflichtet bereits zum Zeitpunkt
der Buchung die exakte Perosnenzahl des gebuchten Aufenthalts anzugeben.
- Veranstaltungen/Leistungen
Die in den
Angeboten/Packages angebotenen kostenlosen Leistungen werden ab einer
Teilnehmeranzahl von mindestens 4 Personen gratis durchgeführt. In
bestimmten Fällen können bestimtme Veranstaltungen nicht durchgeführt
werden (Schlechtwetter, höhere Gewalt, Verhinderung etc.)
- Inkasso/Bezahlung
Die Bezahlung
der Anzahlung kann postalisch oder per Post- bzw. Banküberweisung
erfolgen (Bankverbindung:
(Raiffeisenbank Liesertal;
Konto-Name Haus Lackner / Lackner Adolf u. Maria;
BIC:
RZKTAT2K464 / IBAN AT253946400000003053).
Die Bezahlung der Unterkunft erfolgt grundsätzlich am Ende des
Aufenthalts in bar. Für Kreditkarten- oder Maestro-Card-Besitzer besteht
die Möglichkeit zur Geldbehebung beim Kreditinstitut vor Ort.
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